Willkommen bei der

Stiftung Bildung und Beschäftigung


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Die Stiftung Bildung und Beschäftigung setzt sich für die sozialverträgliche Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels ein. Grundlage ihrer Arbeit ist die Überzeugung, dass Instrumente des Beschäftigtentransfers (job-to-job transition) in Deutschland zu wenig genutzt werden, um bei betrieblichen Krisen Massenentlassungen und offene Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Stiftung unterstützt und fördert Ideen und Konzepte, die bei drohendem Personalabbau dafür sorgen können, dass der Übergang von einer Beschäftigung in eine andere besser gelingt als bisher. Die Stiftung unterstützt auch innovative Konzepte des Change Managements sowie der Personal- und Arbeitsmarktpolitik, die dafür sorgen, betriebliche Krisen mit ihren negativen Folgen für die Beschäftigten von vornherein zu vermeiden. Die Digitalisierung und die Veränderung von Mobilitäts- und Energiesystemen sorgen aktuell für eine Beschleunigung des wirtschaftlichen Strukturwandels; gleichzeitig führt die demografische Entwicklung in Deutschland zur Verknappung von Fachkräften. In dieser Situation sind die Ideen und Konzepte der Stiftung von besonderer Bedeutung.

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Zum Strukturwandel in einer Marktwirtschaft gehört die Tatsache, dass regelmäßig Arbeitsplätze in Unternehmen verschwinden und anderswo neue Arbeitsplätze entstehen. Aufgrund betrieblicher Restrukturierungen (bis hin zu Betriebsschließungen) verlieren in Deutschland jedes Jahr schätzungsweise 10% aller Beschäftigten ihren Arbeitsplatz. Ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten diese Arbeitsplatzverluste vor allem bei großen Betriebsschließungen und Massenentlassungen. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt in solchen Fällen die Aufstellung von Sozialplänen vor, mit denen die Nachteile für die Beschäftigten gemildert oder ausgeglichen werden sollen. In der Praxis konzentrieren sich Sozialpläne vor allem auf die Zahlung von Abfindungen. Instrumente und Maßnahmen, die den Beschäftigten dazu verhelfen, rasch eine Anschlussbeschäftigung zu finden (job-to-job transition), spielen nur eine untergeordnete Rolle; es gibt zwar positive Beispiele (wie der Film zum Fall Loewe-Opta zeigt), ihre Verbreitung ist aber gering. Im internationalen Vergleich bleibt Deutschland damit hinter Ländern wie Schweden, Österreich, Belgien und Frankreich zurück.

Vor diesem Hintergrund tritt die Stiftung Bildung und Beschäftigung für Ideen und Konzepte ein, die bei drohendem Personalabbau dafür sorgen können, dass der Übergang von einer Beschäftigung in eine andere besser gelingt als bisher und der Weg in die offene Arbeitslosigkeit mit ihren materiellen und psychosozialen Folgen möglichst vermieden wird. Die Ziele der Stiftung entsprechen damit denen von arbeitsmarktpolitischen Konzepten wie „Flexicurity“ und „Übergangsarbeitsmärkten“. Im Sinne von Prävention unterstützt die Stiftung auch innovative Konzepte des strategischen Human Resource Managements und des Change Managements sowie der Personal- und Arbeitsmarktpolitik, die dafür sorgen, betriebliche Krisen mit ihren negativen Folgen für die Beschäftigten von vornherein zu vermeiden; im Vordergrund stehen dabei Strategien und Instrumente zur Förderung beruflicher Weiterbildung.

Die Stiftung wurde 1986 als „Deutsche Thomson Stiftung“ von dem französischen Elektronikkonzern Thomson gegründet, um den Gedanken der sozialverträglichen Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels mit Hilfe von Analysen, Gutachten und Konferenzen sowie Modell- und Beratungsprojekten zu propagieren. Diese Zielsetzung beruht auf der Tatsache, dass in dem Konzern bereits in den 1980er Jahren versucht wurde, die sozialen und arbeitsmarktpolitischen Folgen von Betriebsschließungen und betrieblichen Restrukturierungen durch Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften und ähnliche Ansätze des Beschäftigtentransfers aufzufangen (vgl. dazu die Darstellung in: Gerhard Bosch, Qualifizieren statt entlassen. Opladen 1990: Westdeutscher Verlag, S. 90-99). Seit dem Rückzug des Stifters aus der Stiftung zu Beginn der 1990er Jahre wird die Stiftung unter ihrem jetzigen Namen mit unveränderter Aufgabenstellung durch ehemalige Thomson-Führungskräfte sowie unabhängige Wissenschaftler/innen, Arbeitsmarktexpert/innen und Praktiker/innen von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite in Vorstand und Beirat weitergeführt. Angesichts der Zusammensetzung von Vorstand und Beirat vereint die Stiftung umfangreiche personal- und arbeitsmarktpolitische Kompetenz zu Fragen der sozialverträglichen Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels.


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Die Stiftung hat ihren Sitz in Duisburg und ist als Stiftung bürgerlichen Rechts im Stiftungsregister der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Nummer St. 1372 registriert. Sie arbeitet im Rahmen des Stiftungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Vom Finanzamt Duisburg-Süd ist sie als gemeinnützig anerkannt. Gemäß ihrer Satzung wird die Stiftung von einem Vorstand und einem Beirat geleitet. Vorstand und Beirat sind ehrenamtlich tätig.

Vorstand

Dr. Heinz Hinrich Schmidt
Vorsitzender; Lehrender an der Hochschule Rhein-Waal; ehem. Personalmanager u.a. in der Stahl- und Automobilindustrie
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Dr. Hans-Joachim Gergs
Stellvertretender Vorsitzender; Change Manager in der Automobilindustrie und Lehrender an der TU München und der Universität Heidelberg
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Johann Engelmann
Leiter Personalmanagement UVEX
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Prof. Dr. Bernd Reissert
Professor für Politikwissenschaft und ehem. Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
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Beirat

Hansjörg Mauch
Vorsitzender; Mitbegründer und ehem. Geschäftsführer von Metaplan
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Prof. Dr. Gernot Mühge
Stellvertretender Vorsitzender; Professor für Arbeit, Organisation, Personal und Diversität, Hochschule Darmstadt
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Alfred Dambacher
Geschäftsführender Gesellschafter, Mentis International Human Resources
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Herbert Franz Hansel
Geschäftsführer, Mypegasus GPQ, Nürnberg
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Clément Kopp
Gründer der EuroTriade Gruppe – Internationale Personalberatung und Personalvermittlung
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Prof. Dr. Markus Pohlmann
Professor für Organisationssoziologie an der Universität Heidelberg
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Yvonne Salazar
Personalentwicklerin und Erwachsenenbildnerin
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Frühere Beiratsmitglieder waren Prof. Dr. h.c. Josef Stingl (ehem. langjähriger Präsident der Bundesanstalt für Arbeit), Prof. Dr. Burkart Lutz (Gründer und langjähriger Geschäftsführender Direktor des ISF Instituts für Sozialwissenschaftliche Forschung München sowie Gründer und Forschungsdirektor des Zentrums für Sozialforschung Halle), Dr. Fritz-Jürgen Kador (ehem. langjähriger Abteilungsleiter bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände) und Dr. Wolfgang Sachse (ehem. Vorstandsmitglied BVUK-Gruppe).


Die Aktivitäten der Stiftung konzentrieren sich auf drei Felder:


Tagungen und Konferenzen

Zu den von ihr vertretenen Themen richtet die Stiftung regelmäßig Tagungen und Konferenzen aus – meist im Zusammenhang mit Projekten, die von der Stiftung gefördert werden. Aus finanziellen Gründen und im Interesse einer breiteren Resonanz für ihre Themen führt die Stiftung die Tagungen und Konferenzen in der Regel nicht allein, sondern in Kooperation mit anderen Organisationen durch. Wichtige bisherige Tagungen und Konferenzen waren


Instrumente zur personalpolitischen Bewältigung betrieblicher Transformationsprozesse »

Fachgespräch für betriebliche Praktiker; Nürnberg, 25.10.2018

Konzept & Programm

Präsentation zu „Personalvermittlung im internen Arbeitsmarkt“, Dr. Gernot Mühge

Präsentation zu „Beschäftigtentransfer stärken! Lehren aus einem internationalen Vergleich“, Prof. Dr. Bernd Reissert


Weiterbilden für die digitale Transformation »

Fachtagung für betriebliche Praktiker, gemeinsam veranstaltet mit der AUDI AG und der IG Metall Ingolstadt; Ingolstadt, 30.06.2017

Konzept & Programm

Präsentation zu Digitaler Transformation und Qualifikation, Andrea Baukrowitz

Tagungsbericht in der Zeitschrift „Personalwirtschaft“


Mehr Beschäftigungsbrücken bei Massenentlassungen! »

Podiumsdiskussion mit den Berliner Wirtschaftsgesprächen e.V., Berlin, 16.03.2017

Konzept & Programm


Workshop zu Ergebnissen und Handlungsoptionen aus Projekten der Stiftung »

Workshop bei der Friedrich-Ebert-Stiftung, 18.11.2016

Programm

Referat Dr. Irmgard Borghouts-van de Pas, Securing job-to-job transitions

Referat Prof. Dr. Bernd Reissert, Reformoptionen für den Beschäftigtentransfer

Referat Gernot Mühge, Fairness im Beschäftigtentransfer

Referat Prof. Dr. Matthias Knuth, Hochqualifizierte Zugewanderte; Studie dazu


Weiterentwicklung der Instrumente des Beschäftigtentransfers. Ansätze der Transferberatung in Deutschland und Schweden »

Workshop gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem helex-Institut, Berlin, 15.10.2015

Programm

Referat zur Evaluierung der Praktiker-/Max-Bahr-Transfergesellschaften (Gernot Mühge / Kathrin Flilipiak, helex-Institut)


Weiterentwicklung des Beschäftigtentransfers »

Fachkonferenz gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem helex-Institut, Berlin, 14.11.2014

Programm

Einführungsreferat Dr. Heinz Hinrich Schmidt (Stiftung Bildung und Beschäftigung)

Referat zu Transfergesellschaften, Sören Ellerbeck (GIB mbH, Bottrop)

Referat zu internen Arbeitsvermittlungen, Pia Wagner (Gemeinsame Arbeitsstelle RUB/IGM, Bochum)

Film zum Beschäftigtentransfer bei Loewe-Opta, Herbert Hansel (Mypegasus-GPQ, Nürnberg)

Referat zu Arbeitsplatzsicherungsstiftungen in Schweden, Dr. Andreas Diedrich (Universität Göteborg)

Zusammenfassung und Schlussfolgerungen (helex-Institut)


Abwärtsspiralen unterbrechen. Wege aus der Arbeitslosigkeitsfalle »

Tagung gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Nordbaden und dem Institut für Soziologie der Universität Heidelberg, Bad Herrenalb, 18.-19.06.2010

Programm


Übergänge in wirtschaftlichen Umbrüchen. Neuorientierung und Wiederbeschäftigung bei Stellenabbau »

Programm

Bericht in der Süddeutschen Zeitung



Wissenschaftspreis der Stiftung Bildung und Beschäftigung

Die Stiftung Bildung und Beschäftigung verleiht regelmäßig einen Preis für hervorragende wissenschaftliche Nachwuchsarbeiten zu Themen des sozialverträglichen Umgangs mit (drohendem) Personalabbau. Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben:

  • für eine hervorragende Dissertation – dotiert mit 2.000 € – und
  • für eine hervorragende Masterarbeit – dotiert mit 1.000 €.

Gegenstand der zu prämierenden Arbeiten müssen Strategien und/oder Instrumente zur sozialverträglichen Gestaltung oder Vermeidung von Personalabbau bei betrieblichen Restrukturierungen oder Betriebsschließungen sein. Der Fokus kann dabei sowohl auf der Beschäftigungssicherung in internen Arbeitsmärkten als auch auf der Erleichterung von Übergängen in externe Arbeitsmärkte liegen. Als Untersuchungsgegenstände kommen Strategien und Instrumente auf der betrieblichen Ebene, der tarifvertraglichen Ebene oder der Ebene staatlicher Arbeitsmarktpolitik in Frage; idealerweise wird die Interaktion mehrerer Ebenen thematisiert. Die Arbeiten sollen zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als zwei Jahre sein. Kriterien für die Verleihung des Preises sind wissenschaftliche Qualität und Praxisrelevanz.

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Bisher wurden folgende Arbeiten prämiert:

Preisverleihung an Dr. Irmgard Borghouts-van de Pas

Preisverleihung an Dr. Irmgard Borghouts-van de Pas

  • Dr. Gernot Mühge, Mikropolitik in der Personalvermitt­lung im internen Arbeitsmarkt. Dissertation, Universität Duisburg-Essen, 2018 (Buchveröffentlichung: Augsburg 2018: Rainer Hampp Verlag)
  • Dr. Irmgard Borghouts-van de Pas, Securing job-to-job transitions in the labour market. Dissertation, Universität Tilburg, 2012 (Buchveröffentlichung: Nijmegen 2012: Wolf Legal Publishers; Präsentation zur Dissertation)
  • Sören Ellerbeck, Personalabbau durch Beschäftigtentransfer: Das arbeitsmarktpolitische Instrument der Transfergesellschaften und die Interessen sowie Zielvorstellungen der beteiligten Akteure, Masterarbeit, Universität Osnabrück, 2012
  • Pia Wagner, Die schwer vermittelbaren Beschäftigten des internen Arbeitsmarktes – Vermittlungsbarrieren und Ansätze zu ihrer Überwindung, Masterarbeit, Universität Duisburg-Essen, 2012

Vorschlagsberechtigt für den Preis sind Betreuerinnen und Betreuer von einschlägigen Arbeiten an deutschen Hochschulen sowie Mitglieder von Vorstand und Beirat der Stiftung. Selbstbewerbungen sind ebenfalls zulässig. Dem Vorschlag bzw. der Bewerbung müssen beigefügt sein

  • Name und aktuelle Adresse (inkl. Email-Adresse) der Verfasserin bzw. des Verfassers der Arbeit
  • ein ausgedrucktes Exemplar der wissenschaftlichen Arbeit
  • eine elektronische Fassung der wissenschaftlichen Arbeit (Word-Format)
  • Angaben zur Betreuung der Arbeit und zum Abschluss, der mit der Arbeit erworben wurde (Namen der Betreuer/innen der Arbeit, Art des Abschlusses, verleihende Hochschule, Datum des Abschlusses, Note der Arbeit und des Abschlusses insgesamt)
  • zwei Gutachten zur Qualität der Arbeit; dies sollen in der Regel die Gutachten zur Arbeit aus dem zugehörigen Prüfungsverfahren der Hochschule sein; akzeptiert werden jedoch auch unabhängig davon erstellte Gutachten von Hochschullehrer/innen.

Vorschläge bzw. Bewerbungen werden erbeten an:
Stiftung Bildung und Beschäftigung,
z.Hd. Prof. Dr. Bernd Reissert,
Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin,
bernd.reissert@hwr-berlin.de


Projekte

Die Stiftung führt regelmäßig kleinere Projekte durch, um die Chancen für einen verbesserten Beschäftigtentransfer und für Innovationen in der Personal- und Arbeitsmarktpolitik auszuloten oder - in Form von Modell- und Beratungsvorhaben – zu demonstrieren. Typisch sind dabei kleinere Expertisen oder Enquêtes, mit denen erkundet wird, wie bestimmte ausländische Modelle und Erfahrungen sich auf deutsche Verhältnisse übertragen lassen. Angesichts eng begrenzter eigener Ressourcen realisiert die Stiftung ihre Projekte vorzugsweise mit externen Partnern wie Stiftungen, Think Tanks und Einrichtungen der Sozialpartner oder der Wissenschaft. Wichtige bisherige Projekte waren:


Reformoptionen für den Beschäftigtentransfer in Deutschland vor dem Hintergrund ausländischer Erfahrungen (2014-2018) »

Wie der internationale Vergleich zeigt, spielen bei betrieblichen Krisen Maßnahmen zur Förderung des Beschäftigtentransfers (job-to-job transition) in Deutschland eine vergleichsweise geringe Rolle. Zwar verfügt auch die deutsche Arbeitsmarktpolitik über Instrumente, die bei drohendem Personalabbau den Beschäftigten dazu verhelfen sollen, rasch eine Anschlussbeschäftigung zu finden (vor allem die Transfergesellschaft, das Transferkurzarbeitergeld und die Transfermaßnahmen nach §§ 110, 111 und 111a des Sozialgesetzbuchs III). Ihre Anwendung und Finanzierung stößt aber auf eine Vielzahl von Organisations- und Verfahrenshindernissen (Mühge/Schmidt 2014). In Ländern wie Schweden und Österreich, aber auch Belgien und Frankreich spielen Instrumente des Beschäftigtentransfers eine deutlich größere Rolle als in Deutschland. Dies zeigen u.a. die Arbeiten der Trägerin des Wissenschaftspreises der Stiftung Bildung und Beschäftigung, Irmgard Borghout-van der Pas, aber auch Untersuchungen des Instituts für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen.

Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung Bildung und Beschäftigung in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem helex-institut Bochum von 2015 bis 2017 ein Projekt durchgeführt, in dem Entscheidungsträger/innen aus Politik, Gewerkschaften und Verbänden gemeinsam ausgelotet haben, wie ausländische Erfahrungen mit Instrumenten des Beschäftigtentransfers für Reformen in Deutschland fruchtbar gemacht werden können. Das Projekt hat sich auf Erfahrungen aus Schweden (mit den dortigen Stiftungen zur Arbeitsplatzsicherung – Job Security Councils), aus Belgien (mit den dortigen Cellules de Reconversion in der Wallonie) und aus Österreich (mit den dortigen Arbeitsstiftungen) konzentriert. Im Juni 2018 ist der Endbericht zum Projekt (Kurzfassung als Präsentation) publiziert worden.

Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden beschleunigten Strukturwandels im Zuge der Digitalisierung sowie der Veränderungen von Mobilitäts- und Energiesystemen empfiehlt der Bericht, die Bedeutung und die Leistungsfähigkeit des Beschäftigtentransfers in Deutschland durch die punktuelle Übernahme von Regelungen aus den drei untersuchten Ländern zu erhöhen. Im Vordergrund sollten dabei (nach österreichischem und belgischem Vorbild) bessere Zugangsmöglichkeiten zum Beschäftigtentransfer aus kleinen und mittleren Unternehmen und kleineren Restrukturierungsfällen sowie Regelungen zur Stärkung der Qualifizierung im Beschäftigtentransfer stehen.

Der Bericht der Stiftung ist in Diskussionen zum Reformbedarf der Arbeitsmarktpolitik auf erhebliche Resonanz gestoßen, u.a. auf der Fachkonferenz „Beschäftigtentransfer in Deutschland weiterentwickeln“, die am 14.11.2018 von der Hans-Böckler-Stiftung und der Friedrich-Ebert-Stiftung in Düsseldorf durchgeführt wurde, sowie auf der Fachtagung „Arbeitsmarktpolitik im Strukturwandel: Lehren aus 50 Jahren Arbeitsförderungsgesetz“, die von der Arbeitnehmerkammer Bremen, der Universität Bremen (iaw) und der Hochschule Bremen am 07./08.11.2019 in Bremen organisiert wurde.

Beiträge zum Projekt lieferten die folgenden Erkundungen in den drei untersuchten Ländern:

Schweden: Das Modell der Job Security Councils

Vom 16. bis 18. September 2015 führte die Stiftung mit 16 Vertreter/innen des Bundestages, des Landtages von Nordrhein-Westfalen, von Ministerien und von Gewerkschaften eine Studienreise nach Schweden durch, um das dortige System des Beschäftigtentransfers – die Job Security Councils – vorzustellen, näher kennenzulernen und im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit nach Deutschland zu diskutieren (Konzept und Reiseprogramm). Die Reise wurde durch je eine Konferenz sowie einen Reader vor- und nachbereitet. Vorläufige Ergebnisse wurden in einer Konferenzpräsentation zusammengefasst.

Belgien (Wallonie): Das Modell der Cellules de Reconversion

Vom 1. bis 2. Dezember 2016 führte die Stiftung mit Vertreter/innen von Politik, Gewerkschaften und Verbänden eine ähnliche Studienreise nach Belgien (Region Wallonie) durch, um das dortige Modell des Beschäftigtentransfers durch die Cellules de Reconversion gemeinsam kennenzulernen und im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit nach Deutschland zu diskutieren (Programm und inhaltliche Vorbereitung). Vorläufige Ergebnisse der Erkundung wurden in einer Präsentation zusammengefasst.

Österreich: Das Modell der Arbeitsstiftungen

Vom 17. bis 19. Juli 2017 führte die Stiftung mit Vertreter/innen von Politik, Gewerkschaften und Verbänden eine ähnliche Studienreise nach Österreich (Linz) durch, um das dortige Modell der Arbeitsstiftungen (u.a. der Voest-Alpine-Stahlstiftung) gemeinsam kennenzulernen und im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit nach Deutschland zu diskutieren (vgl. Reiseprogramm). Die Reise wurde durch einen Reader vorbereitet.

Im Zusammenhang mit dem Projekt zu den Reformoptionen für den Beschäftigtentransfer wurde von der Stiftung noch eine Spezialuntersuchung durchgeführt, die die Bedeutung von Fairness im Stellenabbau für den Erfolg des Beschäftigtentransfers in Deutschland analysierte. Unter dem Titel „Fairness im Stellenabbau als Ausgangsbedingung für arbeitsmarktpolitische Beratung“ wurden die Ergebnisse dieser Untersuchung im Jahr 2017 in der Zeitschrift „ARBEIT - Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik“ veröffentlicht.

Im Jahr 2018 sind diese Ergebnisse in ein Leitbild „Gute Transferberatung“, eingeflossen, das unter der Koordination durch die GIB Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH NRW und das Helex Institut Bochum entwickelt wurde und das sich mittlerweile alle wichtigen Trägerorganisationen des Beschäftigtentransfers zu Eigen gemacht haben.

Vorausschauende Selbsterneuerung in Unternehmen (2015-2017) »

Ihrem Auftrag gemäß unterstützt die Stiftung innovative Konzepte des Change Managements sowie der Personal- und Arbeitsmarktpolitik, die dafür sorgen, betriebliche Krisen mit ihren negativen Folgen für die Beschäftigten von vornherein zu vermeiden (und damit Instrumente des Beschäftigtentransfers gar nicht erst erforderlich zu machen). In diesem Zusammenhang fördert die Stiftung ein Forschungsvorhaben, das sich mit der Frage beschäftigt, wie sich Unternehmen von innen heraus erneuern, bevor sie in eine Krise geraten und zu strukturellen Veränderungen gezwungen werden. Zu dieser Frage der vorausschauenden Selbsterneuerung liegen bislang nur sehr wenige empirische Befunde vor. Das Projekt stützt sich auf Fallstudien zu Unternehmen, die sich in den zurückliegenden 10 Jahren grundlegend verändert haben, ohne vorher in eine Krisensituation geraten zu sein. Bei den untersuchten Unternehmen handelt es sich zumeist um Unternehmen der „New Economy“ also um Unternehmen aus den Bereichen Software-Entwicklung, Medien, Internet. In einer zweiten Befragungswelle sollen die bis dahin gewonnen Erkenntnisse mit Unternehmen aus der „Old Economy“ in einem kontrastierenden Vergleich ergänzt werden.

Aus dem Projekt ist 2016 ein vielbeachtetes Buch erschienen:

Hans-Joachim Gergs, Die Kunst der kontinuierlichen Selbsterneuerung. Acht Prinzipien für ein neues Change Management. Weinheim/Basel 2016: Beltz

Weitere Veröffentlichung:
Hans-Joachim Gergs, Neue Herausforderungen an das Change Management. In: Olaf Geramanis/ Kristina Hermann (Hg.), Führen in ungewissen Zeiten. Impulse, Konzepte und Praxisbeispiele. Wiesbaden 2016: Springer Gabler, S. 189-203

Deutschlandstipendium für zugewanderte Studierende im Bereich Human Resources (ab 2017) »

Seit 2017 fördert die Stiftung ein Deutschlandstipendium für zugewanderte Studierende oder Flüchtlinge mit Studienberechtigung in wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Schwerpunkt Personalwesen (Human Resources). Ziel der Förderung ist es, zugewanderte Studierende oder Flüchtlinge mit Studienberechtigung, die im Personalwesen tätig sein wollen, an die Themen der Stiftung heranzuführen. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Verein zur Förderung der Integration hochqualifizierter Zuwanderinnen und Zuwanderer INTEZ e.V. Die geförderten Studierenden arbeiten in ihrem Studium zumeist zu Themen der Stiftung (vgl. z.B. die Präsentation der geförderten Studentin Bozena Sieron-Valentin zu Umstrukturierungsprozessen im oberschlesischen Steinkohlebergbau).

Jobrotation: Weiterbilden und Einstellen (1995-2002) »

„Jobrotation: Weiterbilden und Einstellen“ ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das in den frühen 1990er Jahren in Dänemark und Schweden mit großem Erfolg entwickelt worden war. Es fördert die zeitweise Freistellung von Beschäftigten, damit sie sich für ihre Tätigkeit im Unternehmen weiterbilden können, und gleichzeitig die zeitweise Besetzung der vorübergehend vakanten Arbeitsplätze durch Stellvertreter/innen, die zuvor arbeitslos waren. Das Instrument dient damit gleichzeitig der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmer/innen, der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, der Reintegration von Arbeitslosen und der Entlastung des Arbeitsmarktes. Es entspricht damit genau den präventiven Zielen der Stiftung.

Die Stiftung Bildung und Beschäftigung hat die Einführung und Umsetzung dieses Instruments in Deutschland stark gefördert und eng begleitet. Mit einer viel beachteten Studie (Höcker/Reissert 1995) hatte sie 1995 auf das erfolgreiche skandinavische Instrument und seine Anwendbarkeit in Deutschland aufmerksam gemacht und danach die mögliche Umsetzung in Deutschland in mehreren Modellversuchen begleitet. 1998 war dann die Aufnahme des Instruments in das Regelwerk des Sozialgesetzbuchs III (§ 89 SGB III) erreicht – aufgrund politischer Kompromisse allerdings mit Förderungsregelungen, die von den skandinavischen deutlich abwichen und die das Instrument in Deutschland kaum zur Entfaltung bringen konnten. Die Stiftung engagierte sich deshalb 1999 noch einmal mit einer Studie, die die Förderungsbedingungen und die Anwendung des Instruments Jobrotation in Deutschland und in acht weiteren EU-Ländern miteinander verglich (Schömann/Mytzek/Gülker 1999). Die Studie zeigte, dass die deutsche Regelung in § 89 SGB III für eine flächendeckende Verbreitung des Jobrotationsmodells kaum geeignet war, da es im Vergleich zu anderen Ländern für Arbeitslose zu geringe und für Beschäftigte tendenziell zu große Anreize bot. Aufgrund dieser Ergebnisse setzte sich die Stiftung in den Folgejahren dafür ein, eine Verbesserung der Bedingungen für Jobrotation in Deutschland durch die Annäherung der Förderregelungen an die Standards anderer europäischer Länder zu erreichen. Sie war 2001 erfolgreich, als die Förderbedingungen für Jobrotation zum 01.01.2002 durch eine Gesetzesänderung an die Standards anderer europäischer Länder angepasst wurden (§§ 229-232 SGB III). Im Zuge der Hartz-Reformen blieb dem reformierten Instrument dann allerdings nicht mehr genug Zeit, sich zu bewähren. Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde es zum 01.01.2009 aus dem Maßnahmenkatalog des SGB III wieder gestrichen.

Veröffentlichungen:

  • Herrad Höcker / Bernd Reissert, Beschäftigungsbrücken durch Stellvertreterregelung in Dänemark und Schweden. Expertise der Stiftung Bildung und Beschäftigung. Berlin 1995: BBJ Verlag, Schriftenreihe der Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen, Nr. 9
  • Klaus Schömann / Ralf Mytzek / Silke Gülker, Institutionelle und finanzielle Rahmenbedingungen für Jobrotation in neun europäischen Ländern. Berlin 1999: BBJ Verlag, Schriftenreihe der Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen, Nr. 36